Krankenversicherung nach Studium (Krankenkassenrecht)

RHW, Donnerstag, 30.05.2013, 20:32 (vor 3956 Tagen) @ ExStud12345

Hallo,

jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben.

Die Privatversicherung kann nur enden, wenn eine Folgeversicherung nachgewiesen wird/wurde. Ab 1.5. besteht eine GKV-Mitgliedschaft. Somit kann die PKV erst zum 30.4. enden.

Die Höhe der Beiträge bzw. die Einstufung in einen PKV-Tarif ist in den Tarifbedingungen des jeweiligen Vertrages beschrieben (und kann je nach Tarif unterschiedlich sein).

Oder habe ich das Problem noch nicht richtig verstanden?

Gruß

RHW


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