Krankenversicherung nach Studium (Krankenkassenrecht)

RHW, Samstag, 01.06.2013, 19:59 (vor 3972 Tagen) @ ExStud12345

Hallo ExStud,

es gibt zwei Arten von Kündigungsrecht:

- das normale, welches im Vertrag beschrieben ist (meistens zum Ende des Versicherungsjahres mit einer bestimmten Frist)

und

ein besonderes Kündigungsrecht, welches hier genau beschrieben ist:

§ 205 Absatz 2 VVG

M.E. dürfte es mit einer 2. Kündigung keine Probleme geben. Ich würde aber zur Sicherheit diese Stelle kontaktieren und/oder die Versicherungsberatung einer Verbraucherzentrale vor Ort:

UPD

Gruß

RHW


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