Pkv arbeitslos, geschieden , 3 kinder (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 29.08.2013, 15:12 (vor 3893 Tagen) @ Flames45

Hallo,
so, wie geschildert geht es mit dem jetzigen Status nicht. Ein Wechsel in die GKV. ist bei dir nur möglich wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, d.h. Beschäftigung über 450,00 € oder ALG-1 Bezug (letzteres dürfte aber nicht zutreffen.
Nach der Gesetzeslage ab 1.8. dürfte bereits ein einziger Tag genügen um anschliessend eine freiwillige Versicherung zu begründen, aber die Krankenversicherungspflicht muss eintreten.
Gruss
Czauderna


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