Pkv arbeitslos, geschieden , 3 kinder (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn man in der PKV seine Beiträge nicht zahlt/nicht zahlen kann, besteht immer noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlung (für Kinder und Jugendliche auch zusätzlich Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen).
Ggf. kann man nach Ende des Arbeitslosengeld II-Bezuges beim Jobcenter einen Zuschuss nach diesem Paragraphen beantragen:
Ggf. kann das Jugendamt im Sinne der Kinder unterstützend helfen (Beratung, Amtshilfe etc.).
PS: Die Entscheidung für die PKV ist damals bei der Kündigung der eigenen GKV-Versicherung gefallen. Es bestand damals eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Scheidung ist kein Phänomen, das nur in äußerst seltenen Einzelfällen auftritt.
Gruß
RHW