Pkv arbeitslos, geschieden , 3 kinder (Krankenkassenrecht)

RHW, Samstag, 31.08.2013, 18:33 (vor 3884 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

wenn man in der PKV seine Beiträge nicht zahlt/nicht zahlen kann, besteht immer noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlung (für Kinder und Jugendliche auch zusätzlich Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen).

§ 12 VAG

Notlagentarif

Ggf. kann man nach Ende des Arbeitslosengeld II-Bezuges beim Jobcenter einen Zuschuss nach diesem Paragraphen beantragen:

KV-Zuschuss vom Jobcenter

Ggf. kann das Jugendamt im Sinne der Kinder unterstützend helfen (Beratung, Amtshilfe etc.).

PS: Die Entscheidung für die PKV ist damals bei der Kündigung der eigenen GKV-Versicherung gefallen. Es bestand damals eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Scheidung ist kein Phänomen, das nur in äußerst seltenen Einzelfällen auftritt.

Gruß

RHW


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