Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers. (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 03.02.2014, 16:59 (vor 3759 Tagen) @ Rolf Scheider

1. Beitrag GKV

Pro Kind: Mindestbeitrag 137,33 Euro plus Pflege 18,89 Euro

2. KFO Behandlung

Die KFO Behandlung wird bis zum Wechsel in die PKV von der GKV und ab dann von der PKV bezahlt. Beim Übergang kann es durch unterschiedliche Abrechnungssysteme zu Problemen kommen. Hier klärt Sie Ihr KFO-Arzt aber gerne auf.

Problematisch wird auch der Nachschuss der GKV (10-20% bei Abschluss). Hier wenden Sie sich schriftlich an die GKV um die genauen Modalitäten zu klären.

3. Zugang PKV trotz laufender KfO

Hier sehe ich nur die Möglichkeit der Öffnungsaktion, da die PKV im normalen Antragsverfahren dieses Risiko mutmaßlich nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Der Beitragszuschlag für die Öffnungsaktion beträgt 30%. Die Öffnungsaktion ist hier nur bei Ihrer PKV möglich und setzt voraus, dass Ihre PKV teilnimmt.

"Bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder werden nur dann zu den erleichterten Bedingungen aufgenommen, wenn sie zuvor über einen gesetzlich pflichtversicherten Elternteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Für Kinder eines Beamtenanfängers gilt daher: Sie müssen zuvor über einen Elternteil gesetzlich versichert gewesen sein, der versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversiche- rung war."

4. Einkommen

Es gilt Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen ohne Familienzuschläge. Das ist auch beim Arbeitnehmer so! Ihr Dienstherr meint dort eher das Thema "Einkommen des Familienangehörigen für die Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe"!

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