Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers. (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:10 (vor 3740 Tagen) @ Steinbock

Ich habe jetzt ein paar Fragen beantwortet bekommen.#

Meine Beihilfe-Stelle sagt: Familienzulagen bleiben drin und werden nicht ´rausgerechnet.


Völlig richtig - es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen die bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden.


NEIN! UNSINN!!

Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,


Meine Private sagt: Kinder sollten in die PKV. Da ich Anwartschaften mitschleppe, übernehmen die auch die begonnenen KFO-Behandlungen.


Wenn eine Anwartschaftsabsicherung besteht ist auch keine erneute Gesundheitsüberprüfung erforderlich und somit besteht sofortiger Versicherungsschutz entsprechend der Versicherungsbedingungen.

Endlich mal etwas, was Sie richtig erkennen, Steinbock!

In der Familienversicherung (GKV) müssten für die Kinder hohe Zusatzbeiträge gezahlt werden, wenn ich (privat versichert) über der Jahresentgeltgrenze liege.


Richtig - die Beiträge sind in diesem Fall niedriger als eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV.

Ja!


Die GKV meiner Frau sagt: Alles kann so bleiben wie bisher. Zusatzbeiträge für die Kinder müssen nicht gezahlt werden, selbst wenn ich über der Jahresentgeltgrenze liege.


Dies wäre nur dann richtig, wenn die GKV-Versicherte Ehefrau selbst Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hätte und auch das Einkommen der Ehefrau höher wäre als die des PKV-Versicherten Ehemannes.
In diesem Fall wäre eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV der Mutter möglich.

Danke - ein zweiter (ausnahmsweise) richtiger Hinweis!

Andernfalls müssen für die Kinder freiwillige Beiträge in der GKV entrichtet werden.

Was denn nun?


Siehe oben!


Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. HAt noch jemand einen Hinweis auf die sich widersprechenden Aussagen?


Wenn man die Gesetzestexte richtig versteht wie z.B. das Sozialgesetzbuch, wie auch die Beihilfevorschriften gibt es keine widersprechenden Aussagen.

Gruß vom Steinbock!

Dann fangen Sie bitte an (siehe die vielen anderen Hinweise von mir) die Gesetze richtig zu lesen!

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