Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂, (vor 4212 Tagen) @ PKV_Wissen

In dem Fall müssen Sie Mitglied einer GKV werden. Sie sind dann versicherungspflichtig und es gibt kein Befreiungsrecht für Sie.

Die Pkv können Sie dann außerordentlich kündigen, müssen es aber nicht. Führen Sie die PKV parallel fort sollten Sie aber die vertraglichen Obliegenheiten beachten.

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