Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)
dies geht auch heute noch, allerdings nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen.
Gruß vom Steinbock
Richtig, lieber Steinbock - und eben nicht im angefragten Fall!
Wirklich - Bitte um entsprechende Rechtsquelle!
Nun, der angefragte Fall:
"Angenommen man ist PKV versichert und man nimmt aus diversen Gründen eine Anstellung an bei der man weniger verdient, als bei der vorherigen, und somit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. "
Und nun kann man § 8 SGB V lesen und stellt fest, dass es für diesen Fall kweine Befreiungsmöglichkeit gibt.
Nur wenn die JAEG das Einkommen überholt, nicht wenn das Einkommen die JAEG unterholt!
Sie wollen Rechtsquellen - belegen Sie doch einmal Ihre Aussage mit einer Rechtsquelle!
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