Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)
ich habe mich damals befreien lassen und bin in der PKV geblieben, obwohl ich nur noch 25% gearbeitet habe und natürlich weit unter der Beitragsbemessungsgrenze lag.
Ist aber schon 13 Jahre her, vielleicht geht das heute nicht mehr?
Das geht, wenn die JAEG einen überholt (§ 8 Abs. 1 SGB V) oder wenn man 50% oder weniger in Teilzeit geht (§ 8 Abs. 3 SGB V)!
Auch in anderen Fällen! Aber diese Fälle waren nicht gefragt!
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