fiktives Mindesteinkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 30.10.2014, 12:47 (vor 3473 Tagen) @ tamtam

Hallo,
über die Entscheidung der Krankenkasse gibt es nichts zu diskutieren - die Kasse hält sich an das Gesetz.
Ob die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der Mindestbeitragsbemessungsgrenze richtig ist, ja, da kann man drüber diskutieren. Es ist aber letztendlich egal, ob die Grenze bei 921,00 € mtl. liegt oder z.B. "nur" bei 400,00 € - wer kein Einkommen hat und sich freiwillig versichern muss, den trifft es immer. Eine Versicherung mit 0,00 € Beitrag weil kein Einkommen - die gibt es nicht (Familienversicherung und Beitragsfreiheit aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen ausgenommen).
Einen Ausweg für dich gibt es nur durch eine Pflichtversicherung oder, wenn möglich durch eine Familienversicherung, ansonsten bleibt es bei den ca. 150,00 € mtl. -
Den Gedanken mit der Selbständigkeit kannst du vergessen, denn dort liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze mindestens bei
1372,00 bzw- 2021,00 €.
Gruss
Czauderna


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