fiktives Mindesteinkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 3873 Tagen) @ planungssicherheit2015

Hallo,
die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte (ausgenommen hauptberuflich Selbständige) beträgt seit dem 01.01.2015 mtl. 945,00 € und gilt für Krankenkasse und Pflegeversicherung gleichermaßen. Dur den individuellen Krankenkassenzusatzbeitrag können sich je nach Kasse unterschiedliche Mindestbeiträge ergeben.
Gruss
Czauderna


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