fiktives Mindesteinkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte (ausgenommen hauptberuflich Selbständige) beträgt seit dem 01.01.2015 mtl. 945,00 € und gilt für Krankenkasse und Pflegeversicherung gleichermaßen. Dur den individuellen Krankenkassenzusatzbeitrag können sich je nach Kasse unterschiedliche Mindestbeiträge ergeben.
Gruss
Czauderna