Ja ne is klar (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.12.2014, 23:26 (vor 3432 Tagen) @ Yipselys

Den Unterschied zwischen Makler und Vermittler und wer was an den Kunden verdient habe ich schon verstanden.

Nein, haben Sie nicht - VersicherungsVERMITTLER ist der Metabegriff - darunter subsumiren sich Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.

VersicherungsBERATER ist en ganz eigenständiger Berufsbegriff!

Aber ganz geschickt von Ihnen zuerst einen Wechsel von Bi- auf Unitarif zu empfehlen und wenn man dann auf Argumente wartet darauf hinzuweisen das das prinzipiell kostenpflichtig ist.

Jegliche Form der Rechtsdienstleistung durch einen VersicherungsBERATER oder einen Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig - und es zahlt der Mandant, es sei das es eine Schadenersatzpflicht des Versicherers gibt!

Vielleicht springen ja welche an :-)

Es geht nicht um das Anspringen, sondern die Frage, wer ist was und wer arbeitet für mich und gegen Bezahlung für Beratung, wer für mich und gegen Vermittlungsentgelt (also nur im Vermittlungserfolg) und wer gegen Vermittlungsentgelt für den Versicherer!

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