Ja ne is klar (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 11.12.2014, 17:35 (vor 3431 Tagen) @ nurmalso

Hallo,
was hält der KV-Profi von der Wahl der Kostenerstattungsmöglichkeit nach § 13 Abs. 2 SGB V ? Mit entsprechender privater Zusatzversicherung zur Differenzkostenerstattung quasi "das Versorgungssystem" als Privatpatient?

Nun, ich halte den Weg für sehr vernünftig, wenn man damit umgehen kann und auch entsprechende Rückversicherungen für die "Restkosten" hat!

Das nutzt man, wenn man die persönlichen Voraussetzungen hat und eine entsprechend schwere Krankheit.

Übrigens kann jeder GKV Versicherte eine gewünschte Leistung oder einen schnelleren Termin für ein Gespräch mit dem Arzt über die Thematik "Selbstzahler" lösen.

Das ist dann aber kein Versorgungssystem, sondern Kostenerstattung und damit ist man Selbstzahler und aus dem Versorgungssystem raus. Es gibt nur GKV versorgt oder Selbstzahler mit PKV oder GKV/PKV-Kostenerstattung-Zusatz oder mal für einen Termin Selbstzahler .... Selbstzahler bedeutet nicht nur selbst zahlen, sondern auch selbst eigenverantwortlich entscheiden, was wie gemacht werden soll!

Privatpatienten gibt es nicht - das ist Marketingsprech einer Industrie!

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