Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 29.02.2016, 13:15 (vor 2993 Tagen) @ Maria K.

Beantworten Sie die Fragen, die in Textform gestellt werden, einfach wahrheitsgemäß! ...

Desensibilisierung war im gefragten Zeitraum, Zustand vor und nach Desensibilisierung.

Da kommt ggf. sogar noch eine Nachfrage in Form eines umfassenden Fragenkataloges!

Haustaubmilbenallergie ohne Beschwerden? Keine Behandlung? Sicher auch nicht als Dauerdiagnose in den Patientenakten? Dann muss man das nicht angeben, weil es ja gar nicht da ist!

Besorgen Sie sich mal lieber die Auskünfte der GKV, der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzte, die sich aufgesucht hatten!

Ach ja: es ist eine private Krankenversicherung, weil private Krankenkassen gibt es nicht!

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