Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht? (Private Krankenversicherungen)

Maria K., Dienstag, 01.03.2016, 16:58 (vor 2992 Tagen) @ derKVProfi

Beantworten Sie die Fragen, die in Textform gestellt werden, einfach wahrheitsgemäß! ...

Desensibilisierung war im gefragten Zeitraum, Zustand vor und nach Desensibilisierung.

Da kommt ggf. sogar noch eine Nachfrage in Form eines umfassenden Fragenkataloges!

Haustaubmilbenallergie ohne Beschwerden? Keine Behandlung? Sicher auch nicht als Dauerdiagnose in den Patientenakten? Dann muss man das nicht angeben, weil es ja gar nicht da ist!

Besorgen Sie sich mal lieber die Auskünfte der GKV, der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzte, die sich aufgesucht hatten!

Ach ja: es ist eine private Krankenversicherung, weil private Krankenkassen gibt es nicht!

Hallo Herr Müller,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Es wurde mal eine Hausstaubmilbenallergie festgestellt, aber nicht behandelt. Zu dem gleichen Zeitpunkt (also vor ca. 6-7 Jahren) habe ich Allergiker-Bettwäsche über die GKV bezogen. Allerdings kann ich nicht sagen, für welche Allergie.

Inwiefern eine Dauerdiagnose ausgestellt wurde, weiß ich nicht. Zudem bin ich aufgrund häufiger Umzüge ohnehin nicht sicher, bei welchem Arzt dies überhaupt durchgeführt wurde. Aber die Frage in dem Formular zielt ja auch nicht darauf ab, ob etwas "dauerhaftes" attestiert wurde, sondern auf Beschwerden innerhalb der letzten 3 Jahre.

1) Ist es korrekt, dass die PKV nur Unterlagen der GKV erhält, die mit einer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurden? Ist ein solcher Allergikertest denn überhaupt irgendwo abgespeichert, sodass die PKV Zugriff darauf hätte?

2) Ich habe im Internet gelesen, dass es für Basistarife keine Zuschläge geben darf und auch eine Ablehnung seitens der PKV nicht möglich wäre (ich bin 32 Jahre alt). Insofern würde sich für mich dann kein Nachteil ergeben, wenn ich einen Basistarif wähle und Allergien angebe, obwohl diese vor 6-7 Jahren attestiert worden?

Herzlichen Dank vorab.


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