Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 04.03.2016, 19:06 (vor 2988 Tagen) @ Maria K.

Ahja, also lasse ich mich von jemandem beraten, der Ahnung von der CRAFT hat!!!1, wie Til Schweiger sagen würde!!!1!11....

Nein, von jemanden, der Ahnung hat!


Thorulf,

danke für die Unberücksichtigung meiner Fragen, die Du trotz der Nummerierung offensichtlich überlesen hast.

Nun, Antworten kosten ggf. auch Geld, aber eigentlich habe ich die sehr wohl beantwortet.


Mittlerweile habe ich auch rausgefunden, dass der Basistarif für mich nicht in Frage kommt. Das hätte man garantiert auch in einem Satz sachlich argumentieren können.

Du sagtest Basistarif! Wenn Du Basistarif sagst, dann reden wir über den Basistarif. Das ist ein definiertes Produkt!


Ich habe Interesse an einem Start-Tarif einer PKV und arbeite mit einem Versicherungsmakler zusammen. Wie auch schon zuvor erwähnt, geht es mir eben darum, "mein Leben nicht zu ruinieren".

Nun, wenn Du einen VersicherungsMAKLER mandatiert hast, dann lass ihn die Arbeit machen!

Start-Tarif ... ich bin entsetzt ... bitte von Start-Tarifen und "preiswerten (BILLIG) Produkten" die Finger lassen.


Meine einzigen beiden Fragen sind:

1) Vor 6-7 Jahren wurde mal eine Hausstaubmilbenallergie diagnostiziert. Da ich keine Beschwerden habe oder sie zumindest nicht spüre, wollte ich wissen, ob ich diese Allergie tatsächlich nicht angeben muss. Mein Versicherungsmakler, den ich als sehr kompetent einschätze, hat mir gesagt, dass dies nicht angegeben werden müsse.

Diese Frage wurde von mir beantwortet. Es gibt Patientenakten. Die sind anzufordern und einzusehen. Es gibt eine kassenärztliche Vereinigung, eine GKV und viele andere stellen, wo Daten sein können!


Ich hatte gehofft in diesem Forum jemanden zu finden, der dies objektiv ohne Interesse am Abschluss des Vertrags einschätzen kann.

Ich schließe keine Verträge ab, sondern berate gegen Entgelt Menschen. Abschlüsse sind nicht meine Welt. ich bin ja auch VersicherungsBERATER!


2) Sofern es angegeben werden sollte, mit welchen Zuschlägen könnte man hier rechnen?

Nun, das ist eine Frage von Fakten, Ausschreibung und Verhandlung!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum