Pflegeversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 27.01.2017, 11:32 (vor 2617 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
das ist in einzelnen Fällen sicherlich richtig mit dem Rechtsanwalt, nur hier, was soll er bringen - So wie ich es verstanden habe besteht ein eigener Beihilfeanspruch. Sie muss doch nur den Nachweis darüber (stellt die Beihilfestelle aus), der Kasse vorlegen und die stellt rückwirkend (es wurde ja sicher noch keine Pflegeleistungen in Anspruch genommen) die Pflegeversicherung von 100% auf 50% um - ich habe nicht gelesen, dass sich die Kasse da weigern würde. Was die Aussage betrifft - Kassenleistung vor Beihilfe - das ist insofern richtig, dass die Kasse immer zuerst ihren Anteil leisten muss, darüber eine Bescheinigung für die Beihilfestelle ausstellt und danach die Beihilfestelle mit ihrem Part an der Reihe ist.
Aber, das mit dem Anwalt ist nur meine Meinung, ich wollte ihr das nicht ausreden - es ist ihre Entscheidung und auch ihr Geld.
Gruss
Guenter


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