Pflegeversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

giko, Freitag, 27.01.2017, 14:27 (vor 2639 Tagen) @ Czauderna

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Nun habe ich schon etwas mehr Durchblick. Bei der Beihilfe sagte man mir jetzt auf Anfrage, dass alle Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit ohne Pflege die Krankenkasse übernehmen muss. Eventuelle Leistungen zur Pflege, insbesondere das Pflegegeld für ambulante oder stationäre Pflege, würde halb von der Pflegekasse (mit der Krankenkasse abgerechnet) und der Rest über die Beihilfe übernommen, wobei ich die Beihilfeleistungen immer neu beantragen müsste. Ein bisschen viel Aufwand, aber immerhin habe ich da einen Leistungsanspruch. Wegen der nun schon eine Weile überbezahlten Pflegeversicherung habe ich bei der Kasse noch einmal nachgefragt. In der Tat hatte ich eine Antragspflicht. Auf meinen Hinweis, dass man doch meine Beiträge hauptsächlich von der Hinterbliebenenversorgung abgezogen habe und es daher ersichtlich war, dass ich eigentlich nur die Hälfte der Pflegeversicherung zu bezahlen gehabt hätte, sagte man mir lapidar, dass Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schütze. Ich habe mal überschlagen, wieviel ich so überbezahlt habe und mich entschlossen, das erst einmal so hinzunehmen. Ein Anwalt würde bestimmt teurer. Nun habe ich die Halblierung beantragt und hoffe, dass bald alles in richtigen Bahnen läuft. Beim Tod meines Mannes war ich gar nicht in der Lage, alle Formalitäten, Abmeldungen und Anmeldungen zu übersehen und in Angriff zu nehmen, obwohl mir das Bestattungsinstitut einiges abgenommen hat. Nochmals danke für die Hilfe; mit ein wenig Kenntnis kann man sich bei den Behörden doch eher Gehör verschaffen.
Freundliche Grüße
Gitta Kohl


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