Antrag auf abschlagsfreie Rente (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 18.05.2018, 15:18 (vor 2162 Tagen) @ Berni

Hallo,
interessant - grundsaetzlich gilt, dass die Krankenkasse nicht zur Rentenantragstellung auffordern darf sondern nur zur Beantragung einer Reha. Ausgenommen ist die Aufforderung zur Antragstellung für eine Vollrente wegen Erreichen der Altersgrenze, in der Regel wäre das 65 Jahre plus x-Monate aufgrund des Geburtsjahrgangs. In deinem Fall ist es aber so, dass du abschlagsfrei mit 63 plus x-Monate (bei mir waren es zwei weil ich Jahrgang 1953 bin) deine Altersrente abschlagsfrei erhalten kannst. So, auf den ersten Blick würde ich sagen, ja, die Kasse darf das - allerdings kann ich das nicht mit einem entsprechenden Urteil begründen. Schade ist daher auch, das es hier relativ wenige Krankenkassenmitarbeiter gibt, die solche Fälle vielleicht schon in der Praxis hatten und dazu etwas schreiben könnten - aber vielleicht haben wir ja Glück und es meldet sich trotzdem einer.
Gruss
Czauderna


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