Antrag auf abschlagsfreie Rente (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 19.05.2018, 18:29 (vor 2140 Tagen) @ Berni

Hallo,
lies mal bitte §51 SGB V. - da ist von der Aufforderung zur Antragstellung für eine Regelaltersrente mit dem 65. Lebensjahr die Rede. Die Rente mit 63 ist aber keine Regelaltersrente sondern eine vorgezogene Rente, deshalb kann und darf die die Krankenkasse nicht auffordern einen solchen Antrag zu stellen.
Gruss
Czauderna


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