Antrag auf abschlagsfreie Rente (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 21.05.2018, 17:11 (vor 2165 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
genau das ist die Frage - in meinem Rentenbescheid (63 ohne Abschläge mir 48 Versicherungsjahren) ist nicht die Rede von der Regelaltersrente, außerdem darf ich nicht unbegrenzt hinzu verdienen, das geht erst ab Beginn der Regelaltersrente (65 plus 8 Monate) und auch im § 51 SGB V. ist nur von der Regelaltersrente und dem 65. Lebensjahr die Rede.
Gruss
Czauderna


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