Mindestbemessung 1811,25 Euro (Gesetzliche Krankenkassen)

melkkuh @, (vor 7505 Tagen)

Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, wie viele Menschen mittlerweile dauerhaft selbstständig unter der sogenannten "Mindestbemessungsgrenze" verdienen?
Nach §240, Absatz 1 SGB V müsste es so sein:

" (1) Fuer freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit des freiwilligen Mitglieds beruecksichtigt."

Fällt eigentlich irgendjemandem auf , das hier eine himmelschreiende, wenn auch lukrative, Ungerechtigkeit besteht?
Und, falls ja, gibt es Ideen, da mal was dran zu ändern?


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