Freiberuflich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)

majoirdi, (vor 7521 Tagen)

Ich plane freiberuflich tätig zu werden. Allerdings bin ich mir bei einigen Sachen noch nicht ganz im klaren:

1) anmelden muss ich die tätigkeit spätestents drei Monate nach Beginn bei der gesetzlichen Krankenkasse?? - Für diese wird dann rückwirkend der Beitrag eingezogen.

2) Im ersten Jahr muss ich die Höhe der Einnahmen schätzen? Wie sieht es bei einer zu hohen Schätzung mit Rückerstattung von Beträgen aus ???

3) Wie sieht das für das zweite Jahr aus??

4) Die Berechnung der Beiträge bemisst sich für 12 Monate??

5) Für die Berechnung der Beträge werden ähnlich der Steuer die Ausgaben von den Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit abgezogen?? Wenn dies so ist, wie sieht es mit Dingen aus, die der Afa unterliegen (z.B. Computer??)

schon mal danke im vorraus


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