Re: Freiberuflich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)

Sangriaeimer @, (vor 7520 Tagen) @ majoirdi

Bei unsere Kasse wird für 18 Monate eine vorläufige Beitragserhebung aufgrund der Schätzung des Mitgliedes durchgeführt. Wenn nach den 18 Monaten eine geringe Bruttosumme erzielt wurde, werden die Beiträge erstattet.
Es gilt aber auch eine Mindestbemessung.
Die Beiträge werden vom Bruttolohn des Steuerbescheides abgezogen, d. h. dass die steuerlich geltend gemachten Dinge, wie z. B. der Computer, nicht berücksichtigt werden, sondern lediglich die vollständigen Einnahmen.
Nach den 18 Monaten wird die monatliche Summe des Steuerbescheides zugrunde gelegt. Diese Summe gilt bis zur Vorlage eines neuen Steuerbescheides. Zuviel gezahlte Beiträge werden dann allerdings nicht zurückgezahlt.


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