Re: Freiberuflich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)
für Existenzgründer ("ICH-AG"s") gilt:
Die Beiträge werden prozentual aus den Einnahmen berechnet. Sie werden monatlich mindestens aus 1.207,50 EUR (gesetzliche Mindestgrenzen) und höchstens aus 3.525 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) erhoben. Einnahmen unter 3.525 EUR im Monat sind mit dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.