Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)

Hans @, (vor 7654 Tagen)

Guten Tag,
ich habe gelesen, dass bei "hauptberuflich Selbstständigen" die Beitragsbemessung der freiwilligen KV nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V zu erfolgen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 22. Mai 2001 - Az.: 1 BVL 4/96 ausgeführt, dass die Beiträge nach dem erfolgtem Steuerbescheid ergehen müssen.
Heisst das im Rückschluss auch, dass in diesem Fall andere Einkunftsarten ausser Betracht bleiben ? Ich habe neben o.g Einkommen weitere Einkünfte:
- 1) Betriebsrente vom früheren Arbeitgeber (Frührente)
- 2) steuerfreie Abfindungszahlungen im letzten Jahr
- 3) Vermietung & Verpachtung

Kann man ggf. irgendwo Details nachlesen ?
Danke für Hilfe
Hans


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