Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)
hier zählt die "gesamt wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"
die Abfindung wird nicht zu Grunde gelegt, allerdings die Zinserträge daraus.
Vermietung und Verpachtung wird berücksichtigt.
"vertikaler Verlustausgleich" ist nicht möglich, d.h. man kann negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht gegen positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegenrechnen.
Ganz wichtig ist, das nicht das "zu versteuernde Einkommen" (meist auf dem Deckblatt des Bescheides) sondern "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" (meist auf Seite zwei des Bescheides) zu Grunde gelegt werden.
Die Betriebsrente müßte m.E. auch zu einem gewissen Teil in die Beitragsbemessung einfließen, da müßte ich aber erstmal nachlesen.
Als Faustregel wäre "alles was an Kohle irgendwie "reinkommt und noch nicht verbeitragt wurde" ganz treffend.