PKV->GKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 18.06.2011, 13:15 (vor 4718 Tagen) @ Christian Berger

a) die Gattin wird wohl kaum günstigen Zugang zu einer PKV erhalten, wenn wie dargestellt krankheitsbedingt sogar eine Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist? könnte aber sofort in der GKV freiwillig weiter versichert bleiben, wobei dann Ihr Einkommen zur Hälfte angerechnet werden wird gemäß §240 SGB V

b) mit Eintritt der Arbeitslosigkeit vor dem 55.Geburtstag erfolgt Kraft Gesetz die Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie, der wie Sie schreiben einkommenslosen Gattin und auch der Kinder automatisch

c) falls b nicht eintreten sollte, lohnt es sich in jedem Fall zu kucken, ob bei Ihrer PKV eine Tarifumstellung ohne Verlust von Alterungsrückstellungen möglich wäre, denn eintausendzweihundert Euro (abzüglich noch rund 307€ Zuschuss des Arbeitgebers!!) erscheinen mir primavista auch für vier Versicherte immer noch sehr viel.

Fragen? joachimroehl@web.de


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