PKV->GKV (Krankenkassenrecht)

ratte123, Samstag, 18.06.2011, 13:55 (vor 4717 Tagen) @ Joachim Röhl

Zur Höhe der Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft der Ehefrau in der gesetzlichen KK : Vom Einkommen des Ehemanns sind Kinderfreibeiträge abzuziehen, so dass von ihr wahrscheinlich nicht viel mehr als der Mindestbeitrag (rund 145,- Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung) zu zahlen wäre.

MfG
ratte1


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