PKV->GKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 20.06.2011, 16:38 (vor 4715 Tagen) @ Christian Berger

Das macht die Agentur für Arbeit automatisch. Dir selbst bleibt lediglich die Aufgabe eine günstige Kasse zu benennen, die natürlich unterschiedlichste Wahlleistungen und viel Service bieten sollte. In die Kasse gehts per §5 (1) Punkt 2 und nach! einem Jahr kannst Du auch mit einem Einkommen oberhalb der 49.500€ dank §9 (1) Punkt 1 als freiwilliges Mitglied mit ganzer Familie verbleiben. Fazit: auch die GKV kann mal die Nase vorn haben, beitragsmäßig zumindestens, denn für einen Eigenanteil von knapp 340€ monatlich bekämen die Privaten bei fünf Versicherten mehr als starke Oberbauchbeschwerden ..

Tip: die PKV stellst Du einfach um in günstige Zusatztarife, rettest so die aufgebauten Alterungsrückstellungen und kannst den gewohnten Privatstatus weiter behalten, trotz Schippkarte!


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