Herr Röhl bitte helfen Sie, Wechsel junge Familie in GKV (Krankenkassenrecht)

Christian Berger, Offenberg, Montag, 20.06.2011, 15:25 (vor 4715 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich habe folgendes verstanden:

Ich müsste also 1 Jahr arbeitslos sein (find ich auch krank), damit ich dauerhaft in der GKV bleiben könnte, oder mein Gehalt dauerhaft unter die Bemessungsgrenze senken.

Wer meldet mich in der GKV an, macht das das Arbeitsamt? Habe Angst vor der Arbeitslosigkeit, nebenbei bemerkt.

Wenn ich nach dem fiktiven Jahr wieder über der Bemessungsgrenze verdienen würde, wäre dann freiwillige GKV möglich oder müsste ich dann wieder in die Private Versicherung?

Vielen Dank nochmal.

MfG
Christian Berger


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