Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

ratte1, Samstag, 27.03.2010, 21:00 (vor 5147 Tagen) @ Schaefer

Hallo

am 1. April beginnt das neue Quartal und die Praxisgebühr fällt an. Wie ist es, wenn ich zum 1. Mai die Krankenkasse wechsle, fällt dann nochmals erneut eine Praxisgebühr an?


Nein, der KK-Wechsel löst nicht eine erneute Zuzahlungsverpflichtung aus.

MfG
ratte1


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