Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Schaefer, Freitag, 02.04.2010, 11:40 (vor 5141 Tagen) @ ratte1

Hallo,
jetzt habe ich kappiert. Natürlich handelt es sich hier um eine gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel und nicht um die Praxisgebühr. Das Gerät ist für 3 Monate verordnet worden und ich habe es erst neulich erhalten. Die Ärztin muss einen neuen Antrag stellen. Das habe ich schon in Erfahrung gebracht. Die bisherige Genehmigung wird von der neuen Kasse nicht berücksicht. Ich kann mich auch mal bei der Firma erkundigen, die solche Geräte ausleiht. Die müssten es genau wissen.


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