Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

ratte1, Sonntag, 28.03.2010, 14:32 (vor 5146 Tagen) @ Schaefer

@Schaefer,

zunächst würde ich klären, ob tatsächlich eine neue Verordnung notwendig ist oder ob sich die alte KK und die neue KK anders verständigen.

Wenn jedoch (ausnahmsweise) eine neue Verordnung notwendig sein sollte, wäre damit keine Praxisgebühr fällig. Zu prüfen wäre hier nur die 10 %ige Zuzahlung zu dem Hilfsmittel (mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro).

Also: Erst mit der neuen KK sprechen, bevor vom Arzt eine neue Verordnung angefordert wird.

MfG
ratte1


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