Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

ratte1, Montag, 29.03.2010, 12:13 (vor 5145 Tagen) @ @ratte1 - Praxisgebühr

ich habe mich bereits bei der TKK und auch bei der AOK erkundigt. Für diese Hilfsmittel (Leihgeräte) muss ein neuer Antrag ausgestellt und vom dortigen medizinischen Dienst geprüft werden. Das machen sie alle.

Die Praxisgebühr geht aber hier an den Lieferant des Gerätes und nicht an den Arzt.

Hallo,

noch einmal: Das ist nicht die Praxisgebühr (§ 28 Abs.4 SGB V), sondern die gesetzliche Zuzahlung zu einem Hilfsmittel (§ 61 SGB V)


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