Re: Wechsel PKV nach GKV mit 57 Jahren (Krankenkassenrecht)
Hallo,
das ist schon korrekt so. Wer über 55 Jahre alt ist und in den letzten 5 Jahren davor die Hälfte der Zeit z.B. selbständig war, der wird nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und dem ist damit die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung verwehrt.
Ja, das ist teuer im Alter - in der Privaten Krankenversicherung. Aber warum hast Du nicht etwas Geld zurückgelegt um das aufzufangen. Das ist doch allseits bekannt?
Der Arbeitgeber hat nur das an Krankenkassenbeitrag als Arbeitgeberanteil aufzubringen, was aus dem Brutto berechnet wird. Der Rest ist Deine Privatangelegenheit.
LG, Shops