Re: Wechsel PKV nach GKV mit 57 Jahren (Krankenkassenrecht)
zu a)
wenn die Tätigkeit während der ganzen letzten Jahren hauptberuflich ausgeübt wurde, wird es schwer sein zu erklären, wieso sie plötzlich nur noch nebenberuflich ausgeübt wird...
und zu zu b)
Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
funktioniert also nicht....
Gruß GKVler