Re: Neueinstieg mit über 55 (Krankenkassenrecht)
na ja, wenn deine Frau älter als 55 Jahre alt ist, wird der Mutterschutz wohl schon ne Zeit her sein...
und die gesetzliche Regelung ist eindeutig:
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. (§ 6 Abs. 3 a Satz 1 SGB V)
die Postbeamtenkrankenkasse gilt als private Krankenversicherung, daher kann sich deine Frau leider nur privat versichern.
Gruß GKVler