Re: Wechsel PKV nach GKV mit 57 Jahren (Krankenkassenrecht)
Falls Du einen gesetzlich Versicherten ehelichst und selbst weniger 375€ Einnahmen hast, bist Du sofort beitragsfrei in seiner GKV mitversichert. Den Mann mußt Du allerdings selbst finden ..
Rechtsquelle: §10 im SGB V