Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV? (Private Krankenversicherungen)

Hr. Müller @, Samstag, 30.01.2010, 00:58 (vor 5203 Tagen)

Hallo,

bin ein 34 Jahre alter Polizeibeamter aus Baden-Württemberg und habe seit 14 Jahren eine kleine Anwartschaft für die PKV bei Wegfall der freien Heilfürsorge im Pensionsfall.

Ich bezahle derzeit ca. 3,60 Euro/Monat für die kleine Anwartschaft.

Im Internet wird für Polizeibeamte überwiegend die große Anw. empfohlen. Man kann hier auch problemlos die Tarife für die große u. kleine Anw. vergleichen und bemerkt, dass -zwecks Altersrückstellungen- die große logischerweise teurer ist, als die kleine für die Dauer der Anwartschaft.

Was ich jedoch trotz längerer Suche nicht gefunden habe ist, die Antwort auf einige Fragen:
1.
Würde ich bis zu meiner Pensionierung -derzeit mit Lebensalter von 62 Jahren- die kleine Anw. beibehalten (also folglich keine Umwandlung in die große Anw. durchführen), wie hoch wären ab meiner Pensionierung bis ins hohe Alter ungefähr die monatlichen Beitragsunterschiede der PKV -wie von mir mit kleiner Anw. gewählt- im Vergleich dazu, wenn ich von Beginn an die große Anw. abgeschlossen hätte?

2.
Was für ein monatlicher PKV Beitrag erwartet mich ungefähr mit 62 Jahren, wenn ich die kleine Anw. beibehalte?

3.
Inwiefern kann sich der Beitrag -ab Pensionsalter 62 Jahre- mit zunehmendem Alter dann noch erhöhen (mit welchen Beitragserhöhungen mit zunehmendem Lebensalter muss man da rechnen)?

4.
Da ja bei der kleinen Anw. auch der Gesundheitszustand mit Datum des Abschlusses der Anw.versicherung quasi "eingefroren" wird und die danach bis zu Beginn der Übernahme in die PKV mit Pensionierung entstandenen Krankheiten somit eingeschlossen sind, dürfte doch der einzige Unterschied zwischen der kleinen und großen Anw. der sein, dass bei der großen Anw. durch die höheren Monatsbeiträge -Rückstellungen- während der Anw.dauer schon Gelder angesammtelt wurden, welche die Inhaber der kleinen Anw. ab Pensionierung dann noch zusätzlich zu bezahlen haben. Oder liege ich da falsch? Während der kleinen Anw. eingetretene Erkrankung dürften demnach für die spätere Beitragsberechung der PKV irrelevant sein und nur das dann höhere Lebensalter eine Rolle spielen.?


Was mich etwas verunsichert hat ist, dass man zum Teil im Internet liest, dass der Beitrag nach Pensionierung der PKV -sofern man die kleine Anw. hatte- nur "relativ teurer" sei, als wenn man die große Anw. gehabt hätte.
Andererseits liest man dann aber auch, dass die Beiträge -hätte man nur eine kleine Anw.- sehr hoch bis unbezahlbar wären und daher unbedingt eine große Anw. abzuschließen sei.

Für mich wäre es als Fazit wichtig zu wissen, ob als Polizeibeamter mit 62 Jahren nach Pensionierung der PKV Beitrag -wenn ich meine kleine Anw. behalte- bezahlbar ist, oder nicht.

Sogar in Kollegenkreisen gibt es hier unterschiedlichste Meinungen.

Vielen Dank bereits im Voraus!

Müller


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