Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV? (Private Krankenversicherungen)

chris @, Samstag, 30.01.2010, 22:54 (vor 5202 Tagen) @ Hr. Müller

Hallo und vielen Dank schon mal Chris,

Nabend, gerne doch.

wenn ich richtig schlussfolgere, arbeiten Sie bei einer Versicherung.

Ja, ich arbeite für die Universa, die älteste deutsche Krankenversicherung.

Halten wir mal fest:

Bleibe ich bei der kleinen Anw., würde ich bei Ihrer Versicherung 246Eu/Monat bezahlen ab 62 Jahre, wenn ich in Pension gehe (oder was meinten Sie mit "Neukunde"?).

Nein. Wenn Sie HEUTE 62 Jahre alt und neues Mitglied / Neukunde der Universa werden würden, wäre das Ihr Beitrag. Da die Kosten im Gesundheitswesen aber in den letzten Jahren stark gestiegen sind, wird der Beitrag, den Sie als 62-Jähriger in 28 Jahren zahlen müssen, deutlich höher sein. Selbst bei einem soliden Krankenversicherer, der gut wirtschaftet, müssen Sie derzeit von einer Kostensteigerung von ca. 5% jährlich ausgehen. Ihr Beitrag könnte dann ca. 1000 Euro sein, wobei natürlich davon auszugehen ist, daß auch Ihr Gehalt mindestens auf der Höhe der Inflationsrate steigen wird, die 1000 Euro also nicht auf Ihre heutigen Pensionsansprüche zu beziehen sind.

Was meinten Sie mit Antwort auf meine Frage 3 "Wenn Sie ohne große Anw. -mit sagen wir mal 500EU einsteigen-"?

Ist für mich verwirrend, da Sie bei Antwort auf Frage 2 als monatlicher Beitrag ab 62 Jahre mit vormals kleiner Anw. 246EU anführten (was jetzt: 246EU oder 500 EU)??

Das war nur eine vorsichtige Schätzung, siehe oben.

Um was für einen gesetzlichen Zuschlag handelt es sich bei den unter Antwort auf Frage 3 angesprochenen 10%Zuschlag , der wegfallen soll und gilt der auch für mich, würde ich die kleine Anw. beibehalten?

Für 21- bis 63-jährige müssen die privaten Krankenversicherungen derzeit einen 10% Zuschlag zur Beitragsentlastung im Alter nehmen.

Würde ich mit 246EU ab 62 Jahren nach Ende der kleinen Anw. beginnen, nochmal die Frage, um wieviel würde sich -ich weiß, wir sind alle keine Hellseher, aber ein Anhaltspunkt wäre nicht schlecht, da ich als nicht Versicherungsexperte nicht einschätzen kann, um welche Beträge wir hier sprechen- dieser PKV Beitrag bis sagen wir mal 80 Jahre dann erhöhen oder würde der Beitrag auch konstant bleiben?

Wenn Sie keine Altersrückstellungen haben (kleine Anwartschaft...), dann zahlen Sie sämtliche Beitraganpassungen voll, daher würde Ihr Beitrag dann stark steigen.


Ihre Rechnung geht leider so nicht auf. Weder stimmen die 246 Euro noch können Sie davon ausgehen, daß es bei Ihnen im Alter auch nur 120 Euro sein werden.

Ich versuch mal was:

Der momentane Beitrag (70% Beihilfe, Chefarzt, 2-Bett-Zimmer) beträgt ohne Pflegepflichtversicherung (die haben Sie schon, richtig?!)

1.) für einen 62-jährigen: 217,39
2.) für einen 20-jährigen: 91,74
3.) für einen 34-jährigen: 130,42.

Wir rechnen mit 5% Erhöhung pro Jahr für 28 Jahre, das sind:

1.) 217,39 * 1,05^28 = 852,20
2.) 91,74 * 1,05^28 = 359,63
3.) 130,42 * 1,05^28 = 511,26

1. hat die kleine Anwartschaft, die weder das Eintrittsalter sichert noch Altersrückstellungen bildet, der Beitrag wird also steigen mit den 5% wären das beim 90-jährigen dann 3507,77 Euro.

2. hat die große Anwartschaft, demnach steigt er als Pensionär mit Eintrittsalter 20 ein. Er macht höchstens noch drei Beitragsanpassungen mit, bevor er 65 wird, dann werden die Beitragsrückstellungen benutzt um seinen Beitrag stabil zu halten. Das heißt: Auch der 90-jährige hätte nur um die 400 Euro zu zahlen.

3. Mit großer Anwartschaft, die jetzt abgeschlossen wird, wären es nach dieser Rechnung knapp 550 Euro, ansonsten Fall 1.


Zugegebenermaßen hätte ich auch nicht gedacht, daß der Effekt so krass ist.

Bis dahin würde ich doch mit der kleinen Anw. gut fahren oder habe ich irgendwo einen Denkfehler in meiner Berechung?

Wenn jemand im Kollegenkreis hört, dass ich eine kleine Anw. habe, kommt man sich vor, als käme das einem "Todesurteil" gleich. Aber so schlecht ist -zumindest nach meiner Rechnung- die kleine Anw. doch gar nicht, wie sie zumindest in Polizeikreisen gemacht wird.

Scheint auch leider wirklich so zu sein. Die gesetzliche Krankenkasse ist für Sie ja auch keine Option, Sie könnten natürlich in den PKV-Basistarif gehen, aber wenn man von 2.5% järhlicher Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze ausgeht, wäre diese bei Ihrer Pensionierung 7500 Euro, d.h. selbst wenn der Beitragssatz der GKV bei 14.9% bleibt, wovon ich nicht ausgehe, würde der Basistarif dann schon 1115 Euro kosten.


Beste Grüße aus Berlin,
chris


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