Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV? (Private Krankenversicherungen)

Hr. Müller @, Samstag, 30.01.2010, 21:00 (vor 5202 Tagen) @ chris

Hallo und vielen Dank schon mal Chris,

wenn ich richtig schlussfolgere, arbeiten Sie bei einer Versicherung.

Halten wir mal fest:
Bleibe ich bei der kleinen Anw., würde ich bei Ihrer Versicherung 246Eu/Monat bezahlen ab 62 Jahre, wenn ich in Pension gehe (oder was meinten Sie mit "Neukunde"?).

Was meinten Sie mit Antwort auf meine Frage 3 "Wenn Sie ohne große Anw. -mit sagen wir mal 500EU einsteigen-"?
Ist für mich verwirrend, da Sie bei Antwort auf Frage 2 als monatlicher Beitrag ab 62 Jahre mit vormals kleiner Anw. 246EU anführten (was jetzt: 246EU oder 500 EU)??

Um was für einen gesetzlichen Zuschlag handelt es sich bei den unter Antwort auf Frage 3 angesprochenen 10%Zuschlag , der wegfallen soll und gilt der auch für mich, würde ich die kleine Anw. beibehalten?

Würde ich mit 246EU ab 62 Jahren nach Ende der kleinen Anw. beginnen, nochmal die Frage, um wieviel würde sich -ich weiß, wir sind alle keine Hellseher, aber ein Anhaltspunkt wäre nicht schlecht, da ich als nicht Versicherungsexperte nicht einschätzen kann, um welche Beträge wir hier sprechen- dieser PKV Beitrag bis sagen wir mal 80 Jahre dann erhöhen oder würde der Beitrag auch konstant bleiben?

Rechnung:
Große Anwartschaft:
20 Jahre bis 62 Jahre Dienst = 42 Dienstjahre,
Beitrag große Anw. ca. 40 EU/Monat,
Folge: 42 x 12 Monate x 40 = 20160EU Einzahlung/Rückstellung,

Kleine Anwartschaft:
3,60EU/Monat,
42 x 12 x 3,60 = ca. 1814EU

Ich bezahle also nach meiner Rechnung bis 62 Jahre /Pensionseintritt für die große Anw. 18346EU mehr (20160EU - 1814EU) als für die kleine Anw.

Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dann habe ich ab 62 Jahre 246EU/Monat für die PKV zu entrichten.

Mit großer Anw. vermute ich -bei einem pensionierten Kollegen ist es so- würde ich ab 62 Jahren/Pensionseintritt so um die 120EU für die PKV bezahlen.

Rechnung:
246EU - 120EU= 126EU Mehrbeitrag für ehem. Inhaber kleine Anw. ggü. ehem. Inhaber großer Anw.

18346EU:126EU = 145 Monate entsprich guten 12 Jahren,

Ich würde folglich 62 Jahre + 12 Jahre = mit 74 Jahren mit der großen Anw. erst ins "Plus" kommen.

Würde man Beitragssteigerungen in der PKV mit einbeziehen, dann wäre ich immer noch bis 70 Jahre (einfach mal so in den Raum geworfen) mit der kleinen Anw. finanziell besser gestellt, als mit der großen Anw.

Bis dahin würde ich doch mit der kleinen Anw. gut fahren oder habe ich irgendwo einen Denkfehler in meiner Berechung?

Wenn jemand im Kollegenkreis hört, dass ich eine kleine Anw. habe, kommt man sich vor, als käme das einem "Todesurteil" gleich. Aber so schlecht ist -zumindest nach meiner Rechnung- die kleine Anw. doch gar nicht, wie sie zumindest in Polizeikreisen gemacht wird.

Ich würde mich über eine ausführliche Antwort freuen und bedanke mich schon im Voraus -Chris-,

Müller


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