Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)
Die Erfahrungen der ersten Tage bei mehreren Gesellschaften zeigen, daß bereits bestehende Anwartschaften nicht überprüft werden. Falls einige Heißsporne dennoch tiefer bohren sollten, hilft im Zweifelsfalle nur eine zweitweilige Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - den dortigen Beamten interessiert ohnehin nicht, wohin die Reise geht. Oder es bleibt der schriftliche Kampf mit Verweis auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" bzw. aktuellen "Lebensmittelpunkt" im Ausland, der faktisch den Wohnsitz im Inland nach §193 VVG bricht.
http://dejure.org/aenderungen/synopse-VVG-2009.html#205