Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4718 Tagen) @ Werner Kiby

Sie würfeln da nur einiges durcheinander, auch sind zwischenzeitlich über drei Jahre ins Land gegangen, aber zum Verständnis nochmal den aktuellen Stand: gesetzliche als auch private Krankenversicherung ermöglichen bei vorhandenem Wohnsitz in der BRD und gleichzeitigem gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die Einrichtung einer Anwartschaft. In der Durchführungspraxis wird eine räumliche Abwesenheit von mindestens sechs Monaten eingefordert. Bei der GKV werden bundeseinheitlich rund 45€ fällig, die Privaten erheben je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 5 bis meist zwanzig Prozent des letzten Zahlbeitrages. Die Pflegeversicherungen können wegen Auslandsaufenthalt nur bei der GKV auf Anwartschaft gelegt werden.

Als Versicherung fürs Ausland empfiehlt sich weiterhin zu 30€ monatlich die Würzburger Versicherung oder auch der etwas teuere ADAC zu 37,50€ bei bis zu einem Jahr Aufenthalt geboren vor 1947.

Bei langfristigen Aufenthalten bietet z.B. die Würzburger einen Tarif zu 145,50€ monatlich. Die Kosten der Anwartschaft der ja bekanntlich im weltweiten Ausland überhaupt nicht leistenden GKV obendrauf oder einer PKV mit Weltgeltung zu erfahrungsgemäß mehreren hundert Euro widerlegen die Eingangsbehauptung.

q.e.d.

Fragen? joachimroehl@web.de


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion