Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)
Hallo Herr Röhl, danke für die schnelle Antwort.
Die Abmeldung ist natürlich eine Möglichkeit.
Aber - wir sind ja bei "einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen" für die Zeit der Reise versichert. Im Ausland und zudem während eines 4-wöchentlichen Aufenthaltes in Deutschland innerhalb eines Jahres.
Ich frage mich, ob diese Form der Versicherung bei der Entwicklung der neuen Gesetztgebung nicht berücksichtigt wurde.
Bei der Versicherung meines Mannes besteht ab dem 1.1. weiterhin die Anwartschaft. Wir mußten lediglich den Versicherungsschutz bei der anderen Versicherung genau nachweisen. Meine PKV gestattet die Anwartschaft nicht mehr.