Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)
Auch im fünften Monat der allgemeinen Versicherungspflicht herrscht noch weite Unsicherheit, denn Melderecht und Steuerrecht werden fälschlicherweise oft herangezogen und durcheinander gebracht. Hier überwiegt der gewöhnliche Auslandsaufenthalt (mehrheitlich 5 Tage pro Woche Arbeit zu max. 2 Tagen Pendeln zur Familie) und bricht somit den vorhandenen Wohnsitz als auch den familiären Lebensmittelpunkt. Eine Entsendung liegt auch nicht vor und so blieb es bei der Versicherungsfreiheit und alle warens zufrieden. Viele gleichgelagerte Fälle betreffen die deutschen Expats, die aus unterschiedlichen Gründen noch eine Wohnung im Lande unterhalten, aber überwiegend im Ausland leben. Die Tür zur PKV durch eine Anwartschaft s.o. offenhalten und ab ca. 30€ mtl. einen langfristigen günstigen Auslandschutz wählen. Fragen? e-mail