Krankenversicherung der Familie ... (Sonstige Themen)

Czauderna, Montag, 26.07.2010, 11:22 (vor 5023 Tagen) @ dschänz

Hallo,
aus der Sicht der GKV - hier hängt es entscheidend davon ab wie hoch das Einkommen des PKV-versicherten Ehemannes ist.
Für die Beitragsberechnung der GKV-versicherten Ehefrau wird 50% des Ehegatteneinkommens herangezogen.
Liegt das PKV-Versicherten Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
haben die beiden Kinder keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV-Kasse bei der Mutter und muessten auch selbst versichert werden, was pro Kind ca. 138,00 € mtl. ausmachen würde.
Gruss
Czauderna


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