Krankenversicherung der Familie ... (Sonstige Themen)

RHW, Sonntag, 01.08.2010, 14:25 (vor 5017 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
wenn die Ehefrau eine Beschäftigung über 400 Euro ausübt, ist das Einkommen des Ehemannes für die Beitragszahlung ohne Bedeutung.

Sonst wird das Elterneinkommen addiert und für die beiden Kinder werden mindestens 1000 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen. Die Hälfte des Restbetrages ergibt die beitragspflichtige Einnahme der Ehefrau in der GKV (mindestens 851 Euro). Der Beitrag beträgt einkommensabhängig mindestens 138 und max. 305 Euro (ggf. zuzüglich Zusatzbeitrag).

Grundlage: Absatz 5:
§ 240 SGB V

Einzelheiten: Seite 3:
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Die Kinder sind kostenlos familienversichert, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte (Weihnachtsgeld anteilig, ggf. zuzüglich Miet- und Zinseinnahmen, aber abzüglich Werbungskosten)des PKV-Ehegatten 4162 Euro nicht übersteigen.

Wenn man bei der Ernennung zum Beamten in der GKV geblieben wäre, würde die Familie jetzt übrigens kostenlos in der GKV-Familienversicherung versichert.

Vielleich beim Vergleich GKV/PKV interessant:
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Gruß
RHW


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