Hausfrau, nie gearbeitet - PKV-->GKV möglich? (Krankenkassenrecht)

RHW, Dienstag, 14.12.2010, 22:00 (vor 4885 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

vielleicht als Ergänzung:

1) Bei Arbeitslosigkeit kann man nur bei Bezug von Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur von der PKV in die GKV wechseln (wenn man noch keine 55 ist). Nur wenn man mind. 12 Monate versicherungspflichtig ist, kann man danach auch als freiwilliges Mitglied im der GKV bleiben.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II von der Arge kann man seit 01.01.2009 nicht mehr aus der PKV in die GKV wechseln.

Arbeitslose ohne Leistungsbezug (oder nur mit Sozialhilfe) haben überhaupt keine Möglichkeit zu wechseln.

Bei einer Scheidung gelten übrigens keine Sonderregelungen. Es gelten die Regeln wie oben beschrieben.

Infos im Internet sind im Bereich der Krankenversicherung sehr schnell veraltet (insbes. nach kleineren oder größeren Gesundheitsreformen).

2) Wenn eine PKV unbezahlbar wird, kann auch der Basistarif der PKV interessant sein. Vor einer Entscheidung sollte man sich sehr genau informieren (auch von unabhängigen Stellen!!!):

BMG: Basistarif

Bei Bedürftigkeit werden auf Antrag die normalen Beiträge des Basistarifs auf die Hälfte ermäßigt.


Gruß

RHW


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