Rückkehr von der PKV in die GKV (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 13.03.2015, 15:40 (vor 3356 Tagen) @ Heike

Tja ... was soll ich sagen !

1.) Auf welche Höhe muss ich mein Bruttogehalt senken (unter die Beitragsbemessungsgrenze oder unter die JAEG)?

Unter die JAEG, da sie erst nach dem 31.12.2002 gewechselt sind, gilt die JAEG!

2.) Wie lange muss ich mein Gehalt senken ( 1 Monat, 1 Jahr, 1 Kalenderjahr,…)?

Leider stellen Sie die Frage falsch. Die JAEG unterschreiten Sie, wenn Sie unter Berücksichtigung des planbaren Einkommens die nächsten 12 Monate unter der JAEG verdienen werden.

Die Meldung der Versicherungspflicht erfolgt durch die vertragliche Änderung dann mit sofortiger Wirkung bzw. dem Datum der Veränderung.

3.) Wann (in welchem Monat) muss ich spätestens mein Gehalt senken und versicherungspflichtig werden?

An Tag vor Vollendung des 55. Lebensjahres wäre der letzte Tag.

Sie werden am nächsten Tag mutmaßlich nicht mehr versicherungspflichtig, das Sie die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V nicht erfüllen um nach Vollendung des 55 Lebensjahres versicherungspflichtig zu werden.

Ob Sie danach nicht in die GKV kommen, kann man anhand der Angaben hier nicht prüfen!

Ich empfehle grundsätzlich eine Beratung inkl. Erstellung einer Expertise zum Thema Rückkehr in die GKV!

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